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So funktioniert die Abzocke im Internet




Vorabmal: Wir sprechen in den meissten Fällen von Abzocke, nicht von Betrug. Der grösste Teil der besprochenen Internetseiten erfüllt die grundlegenden (und mangelhaften) gesetzlichen Vorschriften: Die Preise werden genannt und müssen durch Klicks und bestätigungen "rechtmässig" akzeptiert werden. Aber: Zahlreiche Juristen bezweifeln, dass eine Kostenangabe in den AGBs (die heute überall schnell und oft ungelesen per Klick bestätigt werden) ausreichend ist.

Die meissten dieser Internet anzeigen sugerieren einen kostenlosen Inhalt der Seiten (Es gab auch Seiten, die mit dem Wort "Gratis" für Ihr kostenpflichtiges Abonement geworben haben - zum Beispiel die Gebrüder Schmidtleins, vorallem bekannt durch die Seiten die mit "-heute" enden, zum Beispiel: basteln-heute.com). Auch die Legalität dieser Praxis wird oft bezweifelt.

Es trifft zwar überwiegend die Arglosen, aber längst nicht nur die. Das Internet ist gespickt mit gut getarnten Fallen. Und die Lockmittel sind präzise auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmt: Älteren Menschen versprechen die Ganoven Kochrezepte oder Hinweise zur Gartenbegrünung, Arbeitslosen gute Tipps zur Stellensuche, Jugendlichen Hilfe beim Lösen der Hausaufgaben, Singles „ein Date noch heute“. Sogar auf Jahreszeiten oder Trends stellen sich die Abzocker ein. Vor Weihnachten 2006 tauchte plötzlich ein „Gedichte-Server“ auf, eine „Sudoku-Welt“ gibt vor, reichhaltige Informationen zu den gerade so beliebten Rätseln bereit zu halten.

http://www.heise.de/ct/07/20/090/

In neuster Zeit auch Personengruppen mit Problemen, wie drogen-heute.com)

Der Grund hierfür ist wohl, dass aus diesen Personengruppen der wenigste Widerstand erwartet wird.

Der eigentliche "Betrug" beginnt erst nach Abschluss und nicht-zahlen der Rechnungen oder Widerspruch: Ein Anwalt meldet sich (es ist immer die gleiche Handvoll Anwälten, zum Beispiel Olaf Tank, Boris Höller, Katja Günther,...), die mit drohenden und sehr agressiven Mahnbescheiden gegen die Abonnenten vorgehen. Dabei lassen Sie keine Ausrede gelten ("Der Abonnement ist Ihr Kind und Minderjährig? Dann ist das Betrug, denn er hat angegeben volljährig zu sein").
Oft liegen den Anwaltschreiben Referenzen oder Kopien von Urteilen oder gerichtlichen Rechtsbeschlüssen bei. Zur Einschüchterung. Die meissten Urteile sind nicht relevant oder lediglich um Anerkennungurteile oder Vollstreckungsbescheide.

Keine Angst. Die Devise ist: Ruhig bleiben. Nicht bezahlen. Sollte ein Gerichtsbeschluss oder Vorladung kommen (aber nicht von diesen "Anwälten" sondern von einem Gericht) sollte man erste Schritte Unternehmen. Am Besten über die Verbraucherzentralen. Das ist aber sehr unwahrscheinlich, da 1. Der Wert zu gering für eine gerichtliche Auseinandersetzung ist und vorallem 2. dadurch die Geschäftsmethoden der Abzocker-Firmen öffentlich werden würden.

Das Landgericht München I hat im bisher einzig bekannten Urteil zur Wirksamkeit von Abofallen immerhin entschieden, dass so geschlossene Verträge sittenwidrig und damit nichtig sind (siehe Artikel auf S. 98 in c't 20/07).
http://www.heise.de/ct/07/20/090/

Wichtig ist: Wer in eine dieser lästigen und unmoralischen Abzockfallen geraten ist sollte alles tun, diese Seiten öffentlich anzuprangern (siehe diesen Blog) um andere davor zu schützen und die Abzocker trockenzulegen.

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